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Beitragsanpassungen 2023

Änderungen bei den Verbandsbeiträgen ab 24.07.2023 für
UHV Untere Wümme, Wabo Meyerdamm-Sagehorn, Wabo Bassener Mühlengraben

Aufgrund der starken allgemeinen Preissteigerungen in vielen Bereichen und dem gestiegenen Verwaltungsaufwand durch immer komplexere Vorgaben im Rahmen der laufenden Gesetzgebung und zusätzlichen Verordnungen, ist es notwendig geworden, Anpassungen bei den Beiträgen vorzunehmen.

Nachdem der Beitrag beim UHV Untere Wümme im Jahre 2008 von 15 € auf 12 € je Hektar gesunken ist und 15 Jahre stabil war, sieht sich der Verband gezwungen, den Hektarsatz auf 17 € anzuheben. Entsprechend erhöhen sich die Erschwernisbeiträge für versiegelte Flächen und der Mindestbeitrag.

Bei dem Wasser- und Bodenverband Bassener Mühlengraben erhöht sich der Hektarsatz von 7,20 € auf 11 €. Bei dem Wasser- und Bodenverband Meyerdamm- Sagehorn wird der Mindestbeitragssatz dem Hektarsatz von 15 € angeglichen.

Da Sie Grundeigentum im Niederschlagseinzugsgebiet der Wümme besitzen, sind Sie gemäß des Niedersächsischen Wassergesetzes und des Wasserverbandsgesetzes beitragspflichtiges Mitglied beim UHV Untere Wümme und teilweise bei den angeschlossenen Wasser- und Bodenverbänden.

Die Aufgaben der Verbände sind die naturnahe Unterhaltung der Gewässer II. und III. Ordnung auf einer Länge von 346 km, um den ordnungsgemäßen Wasserabfluss zu gewährleisten. Dazu gehören auch die Betreuung von zahlreichen Bauwerken wie 5 km Deiche, zwei Wehranlagen, ein Schöpfwerk, drei Sandfänge, 15 km Wege und 19 Brücken.

Des Weiteren werden diverse kleinere und größere Maßnahmen zur ökologischen Fließgewässerentwicklung und vermehrt auch zur Grundwasserneubildung umgesetzt. Deren Finanzierung erfolgt über Fördermittel oder durch Projektpartner.

Der Verbandsvorsteher