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Gewässerentwicklung

Gemäß § 61 Niedersächsisches Wassergesetz ist die Gewässerentwicklung eine der Hauptaufgaben der Unterhaltungsverbände. Was heißt das konkret?

Wie entwickeln wir Gewässer?

Möglichkeit 1 -> Wir reduzieren die Gewässerunterhaltung!

Sofern die Abflusserfordernisse es erlauben, soll die eigendynamische Veränderung der Gewässer zugelassen werden hin zu möglichst naturnahen und strukturreichen Zuständen

Beispiele:

  • Belassen von Röhrichtbereichen
  • Belassen von Böschungsaufwuchs
  • Belassen von Gehölzaufwuchs + Induzieren von Gehölzaufwuchs (Schwarzziehen)
  • Belassen von tolerierbaren Abflusshindernissen (Aufschwemmungen, Totholz)

Diese Maßnahmen sorgen für verändertes Strömungsverhalten, erhöhen die Struktur- und damit die Habitatvielfalt und sorgen so für mehr Artenvielfalt im und am Gewässer. Wo möglich, kann das Gewässer neue Strömungslinien entwickeln und damit auch seinen Lauf eigendynamisch verändern.

Gezieltes Belassen von Röhricht-Zonen (das Gewässer – hier Abschnitte des Wümme-Südarms – beginnt, eine Stromrinne auszubilden, wo eine Laufveränderung aufgrund des stark ausgebauten Zustands an sich nicht möglich ist).

Möglichkeit 2 -> Wir renaturieren aktiv!

Wo der Reanautrierungsbedarf größer und die Möglichkeiten (Flächenverfügbarkeit etc.) gegeben sind, kann aktiv in die Gewässer eingegriffen werden.

Beispiele:

  • Legung von Wehren
  • Anlage von Sohlgleiten
  • Uferabflachungen / Entfernung von Uferrehnen
    -> Initiierung von Auwaldflächen
  • Einbau von Strömungslenkern
  • Sohlanhebungen (Einbau von Kiesbänken)

Wümme-Mittelarm, Dorfschleuse (links): Wehrlegung + Errichtung Sohlgleite

Für die Finanzierung solcher Maßnahmen greifen wir nicht auf Beiträge zurück sondern nutzen Fördermöglichkeiten

Natürlich sind die beiden genannten Wege kombinierbar.